H a u s o r d n u n g

für das Gymnasium Georgianum Hildburghausen

 

 

 

Um die Arbeit in der Schule erfolgreich zu gestalten und ein geordnetes und freundliches Zusammenleben aller am Schulalltag Beteiligten zu sichern und zu fördern, ist es notwendig, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen, das Eigentum anderer zu achten und Arbeitsmaterialien, Einrichtungen und Gebäude schonend zu behandeln.

 

Gemeinsam haben wir deshalb Regeln aufgestellt.

 

Rechtsgrundlage des Schulbesuchs und damit auch Grundlage dieser Haus- und Hofordnung sind das Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), die Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO), jeweils in ihrer geltenden Fassung sowie die objektspezifischen Regelungen zum Brandschutz/Gefahrensituationen einschließlich der Alarmordnung.

 

 

1 Unterricht und Pausen

 

1.1 Vor dem Beginn der ersten Unterrichtsstunde warten die Schüler bis 07:25 Uhr vor dem Schulgebäude oder in der unteren Etage des Neubaus, der ab 07:00 Uhr geöffnet ist.

Um 07:25 Uhr begeben sich die Schüler an ihren Platz in den Klassen- und Fachräumen und bereiten sich auf  den Unterricht vor.

Schüler, für die der Unterricht später beginnt, können sich auf dem Schulgelände, in der Pausenhalle oder in der Cafeteria (Raum A001) aufhalten.

Störungen des laufenden Unterrichts sind verboten.

 

1.2 Der Unterricht beginnt um 07:35 Uhr und endet um 15:10 Uhr.

 

Es gelten folgende Unterrichtszeiten:

 

Stunde:                       Zeit:

1.                                07:35 – 08:20 Uhr

2.                                08:30 – 09:15 Uhr

3.                                09:25 – 10:10 Uhr

(Frühstückspause)

4.                                10:30 – 11:15 Uhr

5.                                11:25 – 12:10 Uhr

6.                                12:15 – 13:00 Uhr

(Mittagspause)

7.                                13:35 – 14:20 Uhr

8.                                14:25 – 15:10 Uhr

 

Auf Beschluss der Schulkonferenz beginnt der Sportunterricht der 7. Stunde bereits um 13:30 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, die 7. und 8. Stunde ohne Pause miteinander zu verbinden.

 

1.3 Sollte 10 Minuten nach dem Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend sein, so meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies unverzüglich bei der Schulleitung oder im Sekretariat.

 

1.4 Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeiten auszuschalten. Das gilt auch für andere elektronische Geräte wie Tonträger usw. Das Tragen von Kopfhörern im Unterricht ist untersagt.

Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen.

Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter.

 

1.5 Nahrungsmittel und Getränke sind vor Unterrichtsbeginn von den Tischen und Bänken zu entfernen. Das Kaugummikauen ist nur in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt. Vor Unterrichtsbeginn hat eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erfolgen.

 

1.6 Jacken und Mäntel sind in den Klassen- und Fachräumen an die Garderobenhaken bzw. -ständer zu hängen.

 

1.7 Jedes Benutzen von Verdunklungseinrichtungen, technischen Geräten sowie bereitgestellten Lehrmitteln ist Schülern nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und nach deren Weisungen gestattet.

 

1.8 Nach dem Pausenklingeln wechseln alle Schüler mit ihren Schulsachen in die Klassen- und Fachräume, in welchen sie in der folgenden Stunde Unterricht haben.

Der Ordnungsdienst ist für die Grundordnung bei Verlassen der Klassen- und Fachräume verantwortlich.

Sollten die Unterrichts- und Fachräume verschlossen sein, warten die Schüler unmittelbar davor.

 

1.9 Während der Pausen halten sich die Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 in der unteren Etage des Neubaus oder auf dem Schulhof auf. Es wird empfohlen, in den großen Pausen auf den Hof zu gehen.

Das Verlassen des Schulgeländes während dieser Zeit ist den Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 ausschließlich zum Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken und nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die hierfür zu verwendenden Vordrucke sind im Sekretariat erhältlich und dort abzugeben.

 

1.10 Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden ohne Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf eigene Gefahr verlassen.

 

1.11 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Versicherungsschutz unabhängig von der Klassenstufe nur für den direkten Schulweg besteht.

 

1.12 Die Lehreraufsichten vor Beginn des Unterrichts, während der großen Pause sowie die Busaufsicht sind in einem Aufsichtsplan festgeschrieben. Dieser hängt in den Lehrerzimmern aus.

 

1.13 Die Fläche des Schulhofs kann grundsätzlich komplett genutzt werden. Der Aufenthalt auf den gekennzeichneten Parkflächen, den bepflanzten Anlagen sowie den Grünflächen um das Verwaltungsgebäude ist nicht gestattet.

 

1.14 Die vorgegebenen Zeiten für die Schulspeisung sind einzuhalten. Die Essenseinnahme erfolgt ab 12:00 Uhr im Speisesaal der Regelschule Joliot - Curie.

 

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

à Die Tische sind nach dem Essen abzuwischen. Danach sind die Stühle auf die Tische zu stellen.

à Im Speisesaal darf weder gerannt noch gelärmt werden.

à Becher, Servietten und sonstige Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

à Die Schüler haben sich um eine angemessene Esskultur zu bemühen.

à Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrer ist Folge zu leisten.

    

1.15 In den Freistunden halten sich die Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 grundsätzlich in der Eingangshalle, auf dem Schulhof, in der Bibliothek, der Cafeteria (Raum A001) oder den von den Lehrkräften zugewiesenen Räumen auf.

 

Das Verlassen des Schulgeländes in den Freistunden ist den Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.

Ziff. 1.9 der Hausordnung gilt entsprechend.

 

1.16 Am Ende einer jeden Unterrichtsstunde werden die Tafel gereinigt, verschmutzte Tische abgewischt, der persönliche Müll entsorgt und das Licht ausgeschaltet.

Nach der letzten Unterrichtsstunde (vgl. Raumbelegungsplan) sind weiterhin die Stühle hochzustellen.

Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ist der Ordnungsdienst verantwortlich.

 

1.17 Nach dem Unterrichtsende haben die Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände zu verlassen.

 

 

2 Unterrichtsvertretung

 

2.1 Jeder Schüler hat sich laufend über den Vertretungsplan zu informieren.

 

2.2 Die im Vertretungsplan ausgewiesenen Vertretungsstunden sind für die Schüler verbindlich und zu beachten.

 

 

3 Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung

 

3.1 Das Rauchen und der Umgang mit Feuer sind innerhalb der gesamten Schulanlage nicht erlaubt. Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sind innerhalb der gesamten Schulanlage verboten und werden geahndet.

 

3.2 Das Mitbringen und Führen von gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten.

 

3.3 Arbeitsmittel, die die Sicherheit der Mitschüler gefährden können, dürfen nur sachgerecht verwendet werden.

 

3.4 Das Befahren des Schulgeländes mit dem PKW und das Parken ist nur den Lehrkräften und Gästen der Schule gestattet. Widerrechtlich auf dem Schulgelände parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

 

3.5 Spiele mit erhöhtem Risiko für Verletzungen oder Beschädigungen sind zu unterlassen. Hierzu gehört insbesondere das Werfen mit Schneebällen auf dem Schulgelände.

 

3.6 Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die die Ordnung der Schule stören können oder stören, wegzunehmen und sicherzustellen.

Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter.

 

3.7 Die Schüler haben Gebäude, Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte, Schalter usw. pfleglich zu behandeln und ihren Arbeitsplatz vor dem Verlassen von ggf. eingetretenen Verunreinigungen zu säubern.

Die Schüler haben die Toiletten im Interesse aller sauber zu  hinterlassen.

Alle Schüler haben ihren Müll in den entsprechenden Behältnissen zu entsorgen.

Die Eingangshalle wird um 10:25 Uhr grob gereinigt, d. h. Verpackungen, Papier und alle sonstigen herumliegenden Gegenstände, sofern diese keinen erheblichen Wert haben, werden in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt. Diese Aufgaben übernehmen die Schüler der eingeteilten Klassen eigenverantwortlich.

 

3.8 Bei Sachbeschädigung bzw. Verunreinigung an Gebäuden, Ausstattung oder Lehrmaterial kann auch auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz verlangt werden.

Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz für Schüler.

 

3.9 Das Sitzen auf Geländern und Fensterbänken oder das Hinauslehnen aus Fenstern ist verboten.

Der Bereich der Ein- und Durchgänge sowie die Treppen sind freizuhalten.

 

3.10 Für Räume, die in der Regel alleine von den Schülern genutzt werden (wie z.B. der Schulclub), übernimmt die SV die Verantwortung.

Sie sorgt dafür, dass sich die Räume stets in einem ordentlichen Zustand befinden und nur zweckgemäß genutzt werden.

Bei Verstößen gegen diese allgemeinen Verhaltensregeln dürfen die für die Räume Verantwortlichen einzelne Mitschüler der Räume verweisen.

 

3.11 Das Anbringen von Plakaten und Aushängen ist nur an den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.

3.12 Es besteht seitens der Schule keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von Kleidungsstücken, Schulsachen, Gegenständen, Geld oder Wertsachen.

Größere Geldbeträge, Kreditkarten, wertvolle Uhren und Handys sollten grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände genommen werden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Sportunterricht.

 

3.13 Ein Schließfach kann angemietet werden. Eine Haftung der Schule für Beschädigung und Verlust besteht auch hier nicht.

 

3.14 Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

 

3.15 Jeder Schüler ist verpflichtet sich, fortlaufend über den Alarm- und Evakuierungsplan zu informieren und jederzeit hinreichend Kenntnis von den vorgeschriebenen Fluchtwegen und Notausgängen zu haben.

Im Alarmfall bewahren alle Ruhe und verhalten sich so, wie es die in den Fach- und Klassenräumen ausgehängten Bestimmungen vorgeben.

 

3.16 Jeder hat zur Unfallverhütung beizutragen. Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer ist zu informieren.

 

3.17 Der Durchgang Geschwister-Scholl-Straße / Rosengasse steht im Privateigentum Dritter und darf von den Schülern nicht genutzt werden. Abkürzungen über Zaun- und Grünanlagen sind verboten.

 

3.18 Für Fachräume und Turnhallen gelten weiterhin gesonderte Regelungen, über die die jeweiligen Fachlehrer die Schüler belehren.

Insbesondere gilt, dass Fachräume und Turnhallen nur gemeinsam mit einem Fachlehrer betreten werden dürfen.

Der Schulweg Gymnasium - Sporthalle und zurück folgt den Straßen. Das  Betreten von Privatgrundstücken und Grünanlagen ist nicht gestattet.

 

 

4 Verhinderung, Befreiung und Beurlaubung

 

4.1 Verhinderung

 

4.1.1 Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen nicht am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilnehmen, ist die Schule von den Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit vom betroffenen Schüler selbst unverzüglich unter Angabe des Grundes in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für eine nur stundenweise Verhinderung.

 

4.1.2 Kann ein Schüler an mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen aus krankheitsbedingten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, ist bei seiner Rückkehr eine schriftliche Mitteilung der Eltern oder bei Volljährigkeit vom betroffenen Schüler selbst über die Dauer der Krankheit vorzulegen.

 

4.1.3 Dauert die Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.

 

4.1.4 Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung des Schülers Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.

 

4.1.5 Arztbesuche sollen nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

 

4.1.6 Bei Erkrankung während der Unterrichtszeit liegt die Erstverantwortung bei der Lehrkraft. Weitere Hilfe wird im Sekretariat geleistet.

 

4.2 Befreiung

 

4.2.1 Der Schulleiter kann in einzelnen begründeten Fällen vom Unterricht, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen.

 

4.2.2 Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigungen entscheidet die zuständige Lehrkraft. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren.

 

4.3 Beurlaubung

 

4.3.1 Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden. Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.

 

4.3.2 Zuständig für die Entscheidung ist

à der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu 3 Unterrichtstagen,

à der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien,

à das Schulamt in den sonstigen Fällen.

 

4.3.3 Sollen Schüler mehrerer Schulen zur Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt werden, so entscheidet das Schulamt.

 

 

5 Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik

 

Für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. für Computereinrichtungen, Internet und zugehörige Dienste) durch die Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeiten sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts gilt die „Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik am Gymnasium Georgianum Hildburghausen“, die Bestandteil dieser Hausordnung ist.

 

 

6 Nutzung von Fahrrädern und Krafträdern

 

6.1 Die Benutzung und das Abstellen von Fahrrädern und Krafträdern auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Die Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen und hinreichend gegen Diebstahl abzusichern. Das Abstellen der Krafträder auf dem Schulgelände erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen.

 

6.2 Ein Versicherungsschutz für Fahrräder und Krafträder besteht nicht.

 

6.3 Das Radfahren und Führen von Krafträdern auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt.

 

 

7 Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen (vgl. § 51 ThürSchulG in der jeweils geltenden Fassung) geahndet werden und straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Die Hausordnung wurde am 5. Juli 2012 von der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 1. September 2012 in Kraft.

 

 

Hildburghausen, 21.07.2012

 

 

 

 

…………………….

OStR F. Wagner

Schulleiter

E i n v e r s t ä n d n i s e r k l ä r u n g

 

Nach der Hausordnung für das Gymnasium Georgianum Hildburghausen vom 5. Juli 2012 ist den Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und in den Freistunden ausschließlich zum Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken und nur bei Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Ein Versicherungsschutz für die Schüler besteht hierbei nicht.

 

Hiermit erkläre(n) wir/ich,

(bitte jeweils Vorname und Nachname und vollständige Anschrift eintragen)

 

 

Frau ……………………...........…........ (Vorname/Name)    ................................................................(Straße/HS-Nr.)                                                                                                   

                                                                       .................................................................(PLZ/Ort)

und

Herr ………………………………………… (Vorname/Name)    ................................................................(Straße/HS-Nr.)                                                                                                   

                                                                       .................................................................(PLZ/Ort)

 

als sorgeberechtigte Eltern/allein sorgeberechtigtes Elternteil des Kindes

(bitte Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Klassenstufe, vollständige Anschrift, eintragen)

 

 

....................………………………….… (Vorname/Name)    ................................................................(Straße/HS-Nr.)                                                                                                   

geb. am ……………….. Klasse ….......                  .................................................................(PLZ/Ort)

                                                                      

uns/mich ausdrücklich damit einverstanden, dass das vorbenannte Kind während der Pausen und in den Freistunden das Schulgelände verlassen darf.

 

Unsere/Meine Einverständniserklärung soll gelten, bis wir/ich diese schriftlich gegenüber der Schulleitung widerrufen/widerrufe. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht reicht der Widerruf eines sorgeberechtigten Elternteils.

 

Für den Fall des Widerrufs werden wir/werde ich dies dem vorbenannten Kind unverzüglich mitteilen und es hierbei eindringlich darüber belehren, dass es das Schulgelände während der Pausen und in den Freistunden nicht mehr verlassen darf.

 

Wir versichern/Ich versichere hiermit, dass das vorbenannte Kind die für den Straßenverkehr erforderliche Sicherheit besitzt und es in der Vergangenheit zu keinerlei Vorkommnissen im Straßenverkehr gekommen ist, die Zweifel daran begründen, dass es den Straßenverkehr sicher beherrschen wird.

 

Wir haben/Ich habe Kenntnis davon, dass außerhalb des Schulgeländes keine Aufsicht erfolgt, das vorbenannte Kind dem Straßenverkehr also unbeaufsichtigt überlassen ist.

 

Weiterhin haben wir/habe ich Kenntnis davon, dass es dem Aufsichtspersonal nicht möglich ist zu überprüfen, ob das Verlassen tatsächlich zu den erlaubten Gründen (Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken) oder zweckwidrig erfolgt.

 

 

………………………………..,………………….                          ………………………………..,………………….

(Ort und Datum)                                                           (Ort und Datum)

 

 

 

 

………………………………………………………………………        …………………………………………………………………

(Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern / Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils)