H a u s o r d n u n g
für das Gymnasium Georgianum Hildburghausen
Um die Arbeit in der Schule erfolgreich zu
gestalten und ein geordnetes und freundliches Zusammenleben aller am
Schulalltag Beteiligten zu sichern und zu fördern, ist es notwendig, rücksichtsvoll
und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen, das Eigentum anderer zu achten
und Arbeitsmaterialien, Einrichtungen und Gebäude schonend zu behandeln.
Gemeinsam haben wir deshalb Regeln
aufgestellt.
Rechtsgrundlage des Schulbesuchs und damit
auch Grundlage dieser Haus- und Hofordnung sind das Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG), die Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule,
die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO),
jeweils in ihrer geltenden Fassung sowie die objektspezifischen Regelungen zum
Brandschutz/Gefahrensituationen einschließlich der Alarmordnung.
1 Unterricht und
Pausen
1.1 Vor dem Beginn der
ersten Unterrichtsstunde warten die Schüler bis 07:25 Uhr vor dem Schulgebäude
oder in der unteren Etage des Neubaus, der ab 07:00 Uhr geöffnet ist.
Um 07:25 Uhr begeben sich die Schüler an
ihren Platz in den Klassen- und Fachräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Schüler, für die der Unterricht später
beginnt, können sich auf dem Schulgelände, in der Pausenhalle oder in der
Cafeteria (Raum A001) aufhalten.
Störungen des laufenden Unterrichts sind
verboten.
1.2 Der Unterricht
beginnt um 07:35 Uhr und endet um 15:10 Uhr.
Es gelten folgende Unterrichtszeiten:
Stunde: Zeit:
1. 07:35 – 08:20
Uhr
2. 08:30 – 09:15
Uhr
3. 09:25 – 10:10
Uhr
(Frühstückspause)
4. 10:30 – 11:15
Uhr
5. 11:25 – 12:10
Uhr
6. 12:15 – 13:00
Uhr
(Mittagspause)
7. 13:35 – 14:20
Uhr
8. 14:25 – 15:10
Uhr
Auf Beschluss der Schulkonferenz beginnt der
Sportunterricht der 7. Stunde bereits um 13:30 Uhr. Es besteht die Möglichkeit,
die 7. und 8. Stunde ohne Pause miteinander zu verbinden.
1.3 Sollte 10 Minuten
nach dem Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend sein, so
meldet der Klassensprecher oder ein Vertreter dies unverzüglich bei der
Schulleitung oder im Sekretariat.
1.4 Mobiltelefone sind
während der Unterrichtszeiten auszuschalten. Das gilt auch für andere elektronische
Geräte wie Tonträger usw. Das Tragen von Kopfhörern im Unterricht ist untersagt.
Die Schule ist befugt, den Schülern
Gegenstände, die den Unterricht der Schule stören können oder stören,
wegzunehmen und sicherzustellen.
Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger
Gegenstände entscheidet der Schulleiter.
1.5 Nahrungsmittel und
Getränke sind vor Unterrichtsbeginn von den Tischen und Bänken zu entfernen.
Das Kaugummikauen ist nur in der unterrichtsfreien Zeit erlaubt. Vor
Unterrichtsbeginn hat eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erfolgen.
1.6 Jacken und Mäntel
sind in den Klassen- und Fachräumen an die Garderobenhaken bzw. -ständer zu
hängen.
1.7 Jedes Benutzen von
Verdunklungseinrichtungen, technischen Geräten sowie bereitgestellten
Lehrmitteln ist Schülern nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft und
nach deren Weisungen gestattet.
1.8 Nach dem
Pausenklingeln wechseln alle Schüler mit ihren Schulsachen in die Klassen- und
Fachräume, in welchen sie in der folgenden Stunde Unterricht haben.
Der Ordnungsdienst ist für die Grundordnung
bei Verlassen der Klassen- und Fachräume verantwortlich.
Sollten die Unterrichts- und Fachräume
verschlossen sein, warten die Schüler unmittelbar davor.
1.9 Während der Pausen
halten sich die Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 in der unteren Etage des
Neubaus oder auf dem Schulhof auf. Es wird empfohlen, in den großen Pausen auf
den Hof zu gehen.
Das Verlassen des Schulgeländes während
dieser Zeit ist den Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 ausschließlich zum
Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken und nur bei Vorliegen einer schriftlichen
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Die hierfür zu verwendenden
Vordrucke sind im Sekretariat erhältlich und dort abzugeben.
1.10 Schüler der
Klassenstufen 10 bis 12 dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden
ohne Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
auf eigene Gefahr verlassen.
1.11 Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Versicherungsschutz unabhängig von der
Klassenstufe nur für den direkten Schulweg besteht.
1.12 Die
Lehreraufsichten vor Beginn des Unterrichts, während der großen Pause sowie die
Busaufsicht sind in einem Aufsichtsplan festgeschrieben. Dieser hängt in den
Lehrerzimmern aus.
1.13 Die Fläche des
Schulhofs kann grundsätzlich komplett genutzt werden. Der Aufenthalt auf den
gekennzeichneten Parkflächen, den bepflanzten Anlagen sowie den Grünflächen um
das Verwaltungsgebäude ist nicht gestattet.
1.14 Die vorgegebenen
Zeiten für die Schulspeisung sind einzuhalten. Die Essenseinnahme erfolgt ab 12:00
Uhr im Speisesaal der Regelschule Joliot - Curie.
Hierbei ist Folgendes zu beachten:
à Die Tische sind
nach dem Essen abzuwischen. Danach sind die Stühle auf die Tische zu stellen.
à Im Speisesaal darf
weder gerannt noch gelärmt werden.
à Becher, Servietten
und sonstige Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
à Die Schüler haben
sich um eine angemessene Esskultur zu bemühen.
à Den Anweisungen der
aufsichtführenden Lehrer ist Folge zu leisten.
1.15 In den Freistunden
halten sich die Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 grundsätzlich in der Eingangshalle,
auf dem Schulhof, in der Bibliothek, der Cafeteria (Raum A001) oder den von den
Lehrkräften zugewiesenen Räumen auf.
Das Verlassen des Schulgeländes in den
Freistunden ist den Schülern der Klassenstufen 5 bis 9 nur bei Vorliegen einer
schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet.
Ziff. 1.9 der Hausordnung gilt entsprechend.
1.16 Am Ende einer jeden
Unterrichtsstunde werden die Tafel gereinigt, verschmutzte Tische abgewischt,
der persönliche Müll entsorgt und das Licht ausgeschaltet.
Nach der letzten Unterrichtsstunde (vgl. Raumbelegungsplan)
sind weiterhin die Stühle hochzustellen.
Für die Einhaltung dieser Maßnahmen ist der
Ordnungsdienst verantwortlich.
1.17 Nach dem
Unterrichtsende haben die Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände zu verlassen.
2 Unterrichtsvertretung
2.1 Jeder Schüler hat
sich laufend über den Vertretungsplan zu informieren.
2.2 Die im
Vertretungsplan ausgewiesenen Vertretungsstunden sind für die Schüler verbindlich
und zu beachten.
3 Sicherheit,
Sauberkeit und Ordnung
3.1 Das Rauchen und der
Umgang mit Feuer sind innerhalb der gesamten Schulanlage nicht erlaubt. Der
Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken sind
innerhalb der gesamten Schulanlage verboten und werden geahndet.
3.2 Das Mitbringen und
Führen von gefährlichen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten.
3.3 Arbeitsmittel, die
die Sicherheit der Mitschüler gefährden können, dürfen nur sachgerecht verwendet
werden.
3.4 Das Befahren des
Schulgeländes mit dem PKW und das Parken ist nur den
Lehrkräften und Gästen der Schule gestattet. Widerrechtlich auf dem
Schulgelände parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
3.5 Spiele mit erhöhtem
Risiko für Verletzungen oder Beschädigungen sind zu unterlassen. Hierzu gehört
insbesondere das Werfen mit Schneebällen auf dem Schulgelände.
3.6 Die Schule ist
befugt, den Schülern Gegenstände, die die Ordnung der Schule stören können oder
stören, wegzunehmen und sicherzustellen.
Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger
Gegenstände entscheidet der Schulleiter.
3.7 Die Schüler haben
Gebäude, Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte, Schalter usw. pfleglich zu behandeln
und ihren Arbeitsplatz vor dem Verlassen von ggf. eingetretenen
Verunreinigungen zu säubern.
Die Schüler haben die Toiletten im Interesse
aller sauber zu hinterlassen.
Alle Schüler haben ihren Müll in den
entsprechenden Behältnissen zu entsorgen.
Die Eingangshalle wird um 10:25 Uhr grob
gereinigt, d. h. Verpackungen, Papier und alle sonstigen herumliegenden
Gegenstände, sofern diese keinen erheblichen Wert haben, werden in den dafür vorgesehenen
Behältnissen entsorgt. Diese Aufgaben übernehmen die Schüler der eingeteilten
Klassen eigenverantwortlich.
3.8 Bei
Sachbeschädigung bzw. Verunreinigung an Gebäuden, Ausstattung oder Lehrmaterial
kann auch auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz verlangt werden.
Der Schulträger übernimmt keinen Haftpflichtdeckungsschutz
für Schüler.
3.9 Das Sitzen auf
Geländern und Fensterbänken oder das Hinauslehnen aus Fenstern ist verboten.
Der Bereich der Ein- und Durchgänge sowie
die Treppen sind freizuhalten.
3.10 Für Räume, die in
der Regel alleine von den Schülern genutzt werden (wie z.B. der Schulclub),
übernimmt die SV die Verantwortung.
Sie sorgt dafür, dass sich die Räume stets
in einem ordentlichen Zustand befinden und nur zweckgemäß genutzt werden.
Bei Verstößen gegen diese allgemeinen
Verhaltensregeln dürfen die für die Räume Verantwortlichen einzelne Mitschüler
der Räume verweisen.
3.11 Das Anbringen von
Plakaten und Aushängen ist nur an den dafür vorgesehenen Flächen gestattet.
3.12 Es besteht seitens
der Schule keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von Kleidungsstücken,
Schulsachen, Gegenständen, Geld oder Wertsachen.
Größere Geldbeträge, Kreditkarten, wertvolle
Uhren und Handys sollten grundsätzlich nicht mit auf das Schulgelände genommen
werden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Sportunterricht.
3.13 Ein Schließfach
kann angemietet werden. Eine Haftung der Schule für Beschädigung und Verlust
besteht auch hier nicht.
3.14 Fundsachen sind
beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
3.15 Jeder Schüler ist
verpflichtet sich, fortlaufend über den Alarm- und Evakuierungsplan zu informieren
und jederzeit hinreichend Kenntnis von den vorgeschriebenen Fluchtwegen und
Notausgängen zu haben.
Im Alarmfall bewahren
alle Ruhe und verhalten sich so, wie es die in den Fach- und Klassenräumen ausgehängten
Bestimmungen vorgeben.
3.16 Jeder hat zur
Unfallverhütung beizutragen. Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im
Sekretariat vorzunehmen. Der Klassenlehrer ist zu informieren.
3.17 Der Durchgang
Geschwister-Scholl-Straße / Rosengasse steht im Privateigentum Dritter und darf
von den Schülern nicht genutzt werden. Abkürzungen über Zaun- und Grünanlagen
sind verboten.
3.18 Für Fachräume und
Turnhallen gelten weiterhin gesonderte Regelungen, über die die jeweiligen
Fachlehrer die Schüler belehren.
Insbesondere gilt, dass Fachräume und
Turnhallen nur gemeinsam mit einem Fachlehrer betreten werden dürfen.
Der Schulweg Gymnasium - Sporthalle und
zurück folgt den Straßen. Das Betreten
von Privatgrundstücken und Grünanlagen ist nicht gestattet.
4 Verhinderung,
Befreiung und Beurlaubung
4.1
Verhinderung
4.1.1 Kann ein Schüler
aus zwingenden Gründen nicht am Unterricht oder sonstigen verbindlichen
Schulveranstaltungen teilnehmen, ist die Schule von den Erziehungsberechtigten
oder bei Volljährigkeit vom betroffenen Schüler selbst unverzüglich unter
Angabe des Grundes in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch für eine nur
stundenweise Verhinderung.
4.1.2 Kann ein Schüler an
mehr als drei aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen aus krankheitsbedingten Gründen
nicht am Unterricht teilnehmen, ist bei seiner Rückkehr eine schriftliche
Mitteilung der Eltern oder bei Volljährigkeit vom betroffenen Schüler selbst
über die Dauer der Krankheit vorzulegen.
4.1.3 Dauert die
Erkrankung mehr als 10 Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses verlangen.
4.1.4 Häufen sich
krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung des Schülers
Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen
Zeugnisses verlangen.
4.1.5 Arztbesuche sollen
nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
4.1.6 Bei Erkrankung
während der Unterrichtszeit liegt die Erstverantwortung bei der Lehrkraft. Weitere
Hilfe wird im Sekretariat geleistet.
4.2 Befreiung
4.2.1 Der Schulleiter
kann in einzelnen begründeten Fällen vom Unterricht, in der Regel zeitlich begrenzt,
befreien. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis
vorzulegen. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem
Unterricht teilzunehmen.
4.2.2 Über die Befreiung
von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher
Beeinträchtigungen entscheidet die zuständige Lehrkraft. Bei Vorlage eines
ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren.
4.3 Beurlaubung
4.3.1 Schüler können in
dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Eltern beurlaubt werden.
Die aus religiösen Gründen erforderliche Beurlaubung ist zu gewähren.
4.3.2 Zuständig für die
Entscheidung ist
à der Klassenlehrer
bei Beurlaubungen bis zu 3 Unterrichtstagen,
à der Schulleiter bei
Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar
vor und nach den Ferien,
à das Schulamt in den
sonstigen Fällen.
4.3.3 Sollen Schüler
mehrerer Schulen zur Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen beurlaubt
werden, so entscheidet das Schulamt.
5 Nutzung der
Informations- und Kommunikationstechnik
Für die Benutzung der schulischen
Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. für Computereinrichtungen,
Internet und zugehörige Dienste) durch die Schüler im Rahmen des Unterrichts,
der Gremienarbeiten sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen
Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts gilt die „Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik
am Gymnasium Georgianum Hildburghausen“, die Bestandteil dieser Hausordnung
ist.
6 Nutzung von
Fahrrädern und Krafträdern
6.1 Die Benutzung und
das Abstellen von Fahrrädern und Krafträdern auf dem Schulgelände erfolgt auf
eigene Verantwortung und Gefahr. Die Fahrräder sind in den Fahrradständern abzustellen
und hinreichend gegen Diebstahl abzusichern. Das Abstellen der Krafträder auf
dem Schulgelände erfolgt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen.
6.2 Ein
Versicherungsschutz für Fahrräder und Krafträder besteht nicht.
6.3 Das Radfahren und
Führen von Krafträdern auf dem Schulgelände sind nicht erlaubt.
7 Pädagogische
Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen
Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung
können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen (vgl. § 51 ThürSchulG in der
jeweils geltenden Fassung) geahndet werden und straf- oder zivilrechtliche
Folgen nach sich ziehen.
Die Hausordnung wurde am 5. Juli 2012 von
der Schulkonferenz beschlossen und tritt am 1. September 2012 in Kraft.
Hildburghausen, 21.07.2012
…………………….
OStR F. Wagner
Schulleiter
E i n v e r s t ä n d n i s e
r k l ä r u n g
Nach der Hausordnung für das Gymnasium
Georgianum Hildburghausen vom 5. Juli 2012 ist den Schülern der Klassenstufen 5
bis 9 das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und in den Freistunden
ausschließlich zum Erwerb von Grundnahrungsmitteln und Getränken und nur bei
Vorliegen einer schriftlichen Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten gestattet. Ein Versicherungsschutz für die Schüler besteht
hierbei nicht.
Hiermit erkläre(n) wir/ich,
(bitte
jeweils Vorname und Nachname und vollständige Anschrift eintragen)
Frau ……………………...........…........ (Vorname/Name) ................................................................(Straße/HS-Nr.)
.................................................................(PLZ/Ort)
und
Herr ………………………………………… (Vorname/Name) ................................................................(Straße/HS-Nr.)
.................................................................(PLZ/Ort)
als sorgeberechtigte Eltern/allein
sorgeberechtigtes Elternteil des Kindes
(bitte
Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Klassenstufe, vollständige Anschrift, eintragen)
....................………………………….… (Vorname/Name) ................................................................(Straße/HS-Nr.)
geb. am ……………….. Klasse …....... .................................................................(PLZ/Ort)
uns/mich ausdrücklich damit einverstanden,
dass das vorbenannte Kind während der Pausen und in den Freistunden das Schulgelände
verlassen darf.
Unsere/Meine Einverständniserklärung soll
gelten, bis wir/ich diese schriftlich gegenüber der Schulleitung
widerrufen/widerrufe. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht reicht der Widerruf eines
sorgeberechtigten Elternteils.
Für den Fall des Widerrufs werden wir/werde
ich dies dem vorbenannten Kind unverzüglich mitteilen und es hierbei
eindringlich darüber belehren, dass es das Schulgelände während der Pausen und
in den Freistunden nicht mehr verlassen darf.
Wir versichern/Ich versichere hiermit, dass
das vorbenannte Kind die für den Straßenverkehr erforderliche Sicherheit
besitzt und es in der Vergangenheit zu keinerlei Vorkommnissen im Straßenverkehr
gekommen ist, die Zweifel daran begründen, dass es den Straßenverkehr sicher beherrschen
wird.
Wir haben/Ich habe Kenntnis davon, dass
außerhalb des Schulgeländes keine Aufsicht erfolgt, das vorbenannte Kind dem
Straßenverkehr also unbeaufsichtigt überlassen ist.
Weiterhin haben wir/habe ich Kenntnis davon,
dass es dem Aufsichtspersonal nicht möglich ist zu überprüfen, ob das Verlassen
tatsächlich zu den erlaubten Gründen (Erwerb von Grundnahrungsmitteln und
Getränken) oder zweckwidrig erfolgt.
………………………………..,…………………. ………………………………..,………………….
(Ort
und Datum) (Ort
und Datum)
……………………………………………………………………… …………………………………………………………………
(Unterschriften
der sorgeberechtigten Eltern / Unterschrift des sorgeberechtigten Elternteils)