N u t z u n g s o r d n u n g 

der Informations- und Kommunikationstechnik

am Gymnasium Georgianum Hildburghausen

 

Präambel

 

Die nachfolgenden Regeln gelten – als Ergänzung zur gültigen Hausordnung – für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. für Computereinrichtungen, Internet,
E-Mail) durch die Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Projektarbeiten sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.

Das Gymnasium Georgianum Hildburghausen gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung.

Die Nutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig.

Die Nutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums setzt die vorherige Abgabe und Aushändigung der schriftlichen „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Georgianum“ voraus.

Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem schulischen Auftrag steht.

 

1. Allgemeine Nutzungsregeln

 

Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen.

Alle Nutzer achten auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Hard- und Software.

 

2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts

 

2.1. Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke gestattet. Die private Nutzung der schulischen Hard- und Software und des Schulnetzwerkes ist nicht gestattet.

 

2.2. Der Internetzugang und dessen Dienste dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.

Es ist verboten pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist dies der Aufsichtsperson sofort mitzuteilen.

 

2.3. Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur mit der Zustimmung der Betroffenen sofern diese noch minderjährig sind, nur mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten gestattet.

Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen, Verleumdungen und sonstige Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.

 

2.4. Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht dies unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.

 

2.5. Das Herunterladen, die Installation bzw. Deinstallation von Anwendungen und die Veränderung vorhandener Softwareoberflächen sind nur mit Einwilligung der Schule gestattet.

 

2.6. Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.

 

2.7. Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden Lehrperson untersagt.

 

2.8. Die Schule und ihre Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

 

3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts

 

3.1. Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und anderer Dienste ist auch insoweit nicht gestattet. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer Online-Netzwerke, wie z.B. „Schüler-VZ“ ,“wer-kennt-wen“ oder „facebook“ und der Besuch einschlägiger Auktionsseiten, wie z.B. „e-bay“, sind hiermit untersagt.

 

3.2. Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der  Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schüler betraut werden.

 

4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht

 

4.1. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsregeln stichprobenhaft zu kontrollieren.

 

4.2. Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an den Zentralbildschirm der aufsichtführenden Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu machen.

In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schüler (vgl. „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Georgianum“) zu erfolgen.

Die den Lehrkräften zur Verfügung stehenden PCs sind so zu konfigurieren, dass die Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen Schüler-PCs genutzt werden kann.

Netzwerkadministratoren bleiben von diesen Beschränkungen ausgenommen.

 

4.3. Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsregeln besteht. In diesem Fall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der schulische Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.

 

4.4. Bei der Nutzung des Internet werden systematisch protokolliert:

à die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,

à Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs,

à die URL der aufgerufenen Seite.

       Bei der Verwendung von Diensten werden systematisch protokolliert:

à die IP-Adresse,

à die Mail-Adresse des Empfängers,

à Datum und Uhrzeit,

à Datenmenge.

 

Die Daten der Protokollierung werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen die Nutzungsordnung begründen.

 

4.5. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindliche Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren. Die Lehrer können auf die „Eigenen Dateien“ der Schüler zu greifen.

5. Technisch-organisatorischer Datenschutz

 

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt.

Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft oder des Systemadministrators an Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden.

Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Fotos) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

 

6. Schutz der Geräte

 

6.1. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort den für die Computernutzung verantwortlichen Personen zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden verursacht hat diesen zu ersetzen.

 

6.2. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern verboten.

 

7. Passwörter

 

7.1. Alle Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können.

Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht zu erraten sein und eine beschränkte Gültigkeit haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur  Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen.

 

7.2. Die Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden.

Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.

 

8. Schlussvorschriften

 

8.1. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik des Gymnasiums Georgianum Hildburghausen“), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

 

8.2. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

 

8.3. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schul- ordnungsrechtlichen Maßnahmen (vgl. § 51 ThürSchulG in der jeweils geltenden Fassung) geahndet werden und straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

Diese Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik wurde am 13.02.2013 von der Schulkonferenz beschlossen.

 

Hildburghausen, 15.02.2013

 

 

 

StD F. Wagner

Schulleiter