N u t z u n g s o r d n u n g
der
Informations- und Kommunikationstechnik
am Gymnasium Georgianum Hildburghausen
Präambel
Die nachfolgenden Regeln gelten – als
Ergänzung zur gültigen Hausordnung – für die Benutzung der schulischen
Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. für Computereinrichtungen,
Internet,
E-Mail) durch die Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Projektarbeiten sowie
von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und
Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts.
Das Gymnasium Georgianum Hildburghausen gibt
sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung.
Die Nutzung der schulischen Informations-
und Kommunikationstechnik des Gymnasiums ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung
zulässig.
Die Nutzung der schulischen Informations-
und Kommunikationstechnik des Gymnasiums setzt die vorherige Abgabe und Aushändigung
der schriftlichen „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik des
Gymnasiums Georgianum“ voraus.
Als private Nutzung im Sinne dieser
Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder Recherche im Internet
anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem schulischen Auftrag
steht.
1. Allgemeine
Nutzungsregeln
Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik
ermöglicht einen weitreichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung
dieser Technik wird immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der
Achtung gesetzlicher Regelungen und dem materiellen und geistigen Eigentum
anderer vollzogen.
Alle Nutzer achten auf den sorgfältigen und
verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Hard- und Software.
2. Nutzungsregeln
innerhalb des Unterrichts
2.1. Eine Nutzung des
schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke gestattet.
Die private Nutzung der schulischen Hard- und Software und des Schulnetzwerkes
ist nicht gestattet.
2.2. Der Internetzugang
und dessen Dienste dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet
werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des
Jugendschutzrechts sind zu beachten.
Es ist verboten pornografische,
gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder
zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist dies der
Aufsichtsperson sofort mitzuteilen.
2.3. Bei der
Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den
Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen
personenbezogenen Daten im Internet ist nur mit der Zustimmung der Betroffenen
sofern diese noch minderjährig sind, nur mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten
gestattet.
Diskriminierungen, persönliche Angriffe,
Unterstellungen, Verleumdungen und sonstige Verletzungen des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung
und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder
strafrechtlichen Verfolgung führen.
2.4. Werden
Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt,
geschieht dies unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
2.5. Das Herunterladen,
die Installation bzw. Deinstallation von Anwendungen und die Veränderung
vorhandener Softwareoberflächen sind nur mit Einwilligung der Schule gestattet.
2.6. Die schulische
Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse einzugehen
oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
2.7. Das Ausfüllen von
Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der aufsichtführenden
Lehrperson untersagt.
2.8. Die Schule und ihre
Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke bestimmungsgemäß
zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder
Veräußerung ist nicht gestattet.
3. Ergänzende Regeln
für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
3.1. Außerhalb des
Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht
gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und anderer Dienste ist auch
insoweit nicht gestattet. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private
E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer Online-Netzwerke,
wie z.B. „Schüler-VZ“ ,“wer-kennt-wen“ oder „facebook“ und der Besuch
einschlägiger Auktionsseiten, wie z.B. „e-bay“, sind hiermit untersagt.
3.2. Die Schule hat eine
weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können
Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der
Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schüler betraut werden.
4. Kontrolle der
Internetnutzung, Aufsicht
4.1. Die Schule ist in
Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsregeln
stichprobenhaft zu kontrollieren.
4.2. Bei pädagogischen
Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern
aufgerufenen Seiten an den Zentralbildschirm der aufsichtführenden Lehrkraft
durch entsprechende Einrichtungen sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten
ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder dem Nutzer in
anderer Form bekannt zu machen.
In jedem Fall hat eine vorherige
Unterrichtung der Schüler (vgl. „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik
des Gymnasiums Georgianum“) zu erfolgen.
Die den Lehrkräften zur Verfügung stehenden
PCs sind so zu konfigurieren, dass die Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im
gleichen Raum befindlichen Schüler-PCs genutzt werden kann.
Netzwerkadministratoren bleiben von diesen
Beschränkungen ausgenommen.
4.3. Eine Auswertung der
Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines
Verstoßes gegen diese Nutzungsregeln besteht. In diesem Fall ist die
Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der schulische
Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
4.4. Bei der Nutzung des
Internet werden systematisch protokolliert:
à die IP-Adresse des
Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,
à Datum und Uhrzeit
des Internetzugriffs,
à die URL der
aufgerufenen Seite.
Bei
der Verwendung von Diensten werden systematisch protokolliert:
à die IP-Adresse,
à die Mail-Adresse
des Empfängers,
à Datum und Uhrzeit,
à Datenmenge.
Die Daten der Protokollierung werden in der
Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres
gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen
die Nutzungsordnung begründen.
4.5. Alle auf den
Arbeitsstationen und im Netz befindliche Daten (einschließlich persönlicher
Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren. Die Lehrer können auf
die „Eigenen Dateien“ der Schüler zu greifen.
5.
Technisch-organisatorischer Datenschutz
Veränderungen der Installation und
Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie das Verändern von
Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt.
Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie
externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit
Zustimmung der aufsichtführenden Lehrkraft oder des Systemadministrators an
Computern oder an das Netzwerk angeschlossen werden.
Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und
Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Fotos) aus dem Internet ist zu vermeiden.
Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen,
ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
6. Schutz der Geräte
6.1. Die Bedienung der
Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen
oder Schäden sind sofort den für die Computernutzung verantwortlichen Personen
zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schaden verursacht hat diesen
zu ersetzen.
6.2. Die Tastaturen sind
durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen
und Getränken ist an Computern verboten.
7. Passwörter
7.1. Alle Schüler
erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den
Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können.
Das nur dem Benutzer bekannte Passwort
sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht zu erraten sein und eine
beschränkte Gültigkeit haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls
zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten
Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet
werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach
Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen.
7.2. Die Nutzer sind für
die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss
das Passwort vertraulich gehalten werden.
Das Arbeiten unter einer fremden
Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet,
dieses der Schule mitzuteilen.
8.
Schlussvorschriften
8.1. Alle Nutzer werden
über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schüler sowie im Falle der
Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre
Unterschrift (siehe „Erklärung zur Informations- und Kommunikationstechnik des
Gymnasiums Georgianum Hildburghausen“), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen.
Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
8.2. Diese
Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am
Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
8.3. Zuwiderhandlungen
gegen diese Nutzungsordnung können mit schul- ordnungsrechtlichen Maßnahmen
(vgl. § 51 ThürSchulG in der jeweils geltenden Fassung) geahndet werden und
straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Diese Nutzungsordnung der Informations- und
Kommunikationstechnik wurde am 13.02.2013
von der Schulkonferenz beschlossen.
Hildburghausen, 15.02.2013
StD F. Wagner
Schulleiter